Sonderveröffentlichung
Gewerbegemeinscheft Sonnenschein

Neue Richtlinie für Geländer

Neue Richtlinie für Geländer

Metallverarbeitung Marschalck garantiert die Umsetzung der neuen Geländer-Richtlinie des Bundesverbandes Metall. Foto: Metallverarbeitung Marschalck

Der Bundesverband Metall hat seine Geländer- Richtlinie aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet und neu aufgelegt. Die Richtlinie enthält wichtige Hinweise zu Entwurf, Konstruktion und Montage von Geländern und Umwehrungen, die dem Baurecht und der Arbeitsstätten- Verordnung unterliegen.

Metallverarbeitung Marschalck

Es werden alle relevanten Verordnungen, Normen und technische Empfehlungen im Zusammenhang mit Geländern und Umwehrungen behandelt. Damit ist der ausführende Metallbauer sicher, dass er nichts übersieht“, betont Peter Marschalck Geschäftsführer vom Unternehmen Metallverarbeitung Marschalck GmbH & Co. KG an der Junkersstraße 15 im Gewerbegebiet Sonnenschein.

Alle frei begehbaren Flächen mit einer Absturzmöglichkeit müssen in der Regel mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz mit Geländern oder sonstigen Umwehrungen, ausgestattet sein. „Hört sich einfach an, ist es im Einzelfall aber nicht. Eine verwirrende Vielfalt an Bauordnungen und technischen Normen ist zu berücksichtigen. Je nach Lage des Gebäudes, Höhe und Nutzungsart muss die Konstruktion und die Statik im Einzelfall stimmen. Extreme Nutzungsanforderungen wie beispielsweise Fluchtwege sind ebenso zu bedenken wie die Sicherheit der Kinder. Auch bei Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen Geländer und Balkone an die veränderten Nutzungsanforderungen angepasst werden“, betont Peter Marschalck.

16 unterschiedliche Landesbauordnungen regeln in Deutschland die Herstellung von Geländern an Treppen und Balkonen. Diese Bauordnungen werden regelmäßig geändert und angepasst. Durch Änderungen bei der Einstufung zu Gebäudehöhen hinsichtlich Windlasten wurden neue Grafiken eingefügt, die Kapitel zu Lastannahmen und Vorbemessung wurden komplett überarbeitet.
 

Neue Richtlinie für Geländer-2
Schicke und moderne Carports stellt Metallverarbeitung Marschalck nicht nur her, sondern baut sie auch fachgerecht auf.     Foto: Metallverarbeitung Marschalck

Die neue Richtlinie, an der Metallbauer und die Hersteller von Werkstoffen und Bauteilen aus der Industrie gemeinsam intensiv gearbeitet haben, sorgt dafür, dass Metallbauer, Architekten und Planer mit einem Griff alle Informationen finden, die für die Planung und Ausführung relevant sind. Ganz gleich, in welchem Bundesland gebaut wird. Für die Rechtssicherheit und als Planungshilfe erleichtert dieses Werk nicht nur die Arbeit, sondern ist auch eine gute Gesprächsgrundlage für alle am Bau Beteiligten, um zu attraktiven und vor allem gesetzeskonformen Lösungen zu kommen.

Metallverarbeitung Marschalck baut nicht nur Geländeranlagen mit verschiedenen Füllungen, Stahltreppen mit Holz-, Stein- oder Stahlstufen, sondern auch Fenstergitter, Zäune, Tore, Fenster und Türen, Stalleinrichtungen, Schlösser und Schließanlagen, Carports, Vordächer sowie Inneneinrichtungen und führt Montage-, Restaurations- und Instandhaltungsarbeiten aus. Außerdem bietet das Unternehmen den Anhängersonderbau an.

Metallverarbeitung Marschalck
GmbH & Co. KG
Junkersstraße 15
48565 Steinfurt
Telefon: 02551 919750
Telefax: 02551 919751
E-Mail: metallverarbeitung-marschalck@t-online.de
Internet: www.metallverarbeitung-marschalck.de

Weitere Themen