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Zuschüsse sichern

Mehr als nur ein neuer Anstrich: Wer seine Immobilie energetisch saniert, kann mit Zuschüssen vom Staat rechnen. Foto: dpa

Im August ist die zweite Förder-Reformstufe für die energetische Gebäudesanierung in Kraft getreten. Seither müssen Eigentümerinnen und Eigentümer etwa für den Heizungstausch oder die nachträgliche Wärmedämmung selbst wieder tiefer in die Tasche greifen – denn die Zuschüsse sind für fast alle Maßnahmen um fünf bis zehn Prozentpunkte gesunken, manche sind ganz entfallen.

Wer unsicher ist, mit welchen Fördermöglichkeiten er für die Modernisierung seiner Immobilie jetzt noch rechnen kann, kann sich zum Beispiel kostenfrei an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Die nächstgelegene Beratungsstelle findet man unter www.verbraucherzentraleenergieberatung.de. Alternativ beraten die Fachleute auch online oder per Telefon.

Bei der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft CO2- online gibt es zudem einen Fördermittel-Check. Wer dort Daten zu seiner Immobilie und den Sanierungsvorhaben eingibt, bekommt verschiedene Förderprogramme vorgeschlagen, die in Betracht kommen. (dpa)


Antrag rechtzeitig stellen

W er seine alte Heizung rauswerfen und auf einen umweltfreundlicheren Standard umsteigen möchte, erhält unter Umständen Unterstützung vom Staat. Wichtig dabei ist aber, gewisse Spielregeln zu beachten. Wann muss zum Beispiel der Förderantrag gestellt werden?

„Auf jeden Fall bevor man mit der Maßnahme beginnt“, sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Denn das ist eine Fördervoraussetzung. Wer vor Antragstellung mit der Sanierung beginnt, verspielt die Zuschüsse. Idealerweise beantragt man die Förderung daher, wenn die Planungen für die Modernisierungsmaßnahmen abgeschlossen sind und verschiedene Angebote vorliegen.

Für den Heizungsaustausch stellt man den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hat man den Antrag erfolgreich eingereicht, kann man unverzüglich mit dem Bau beginnen. „Das ist nicht förderschädlich“, sagt Verbraucherschützer Brandis. (dpa)

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